Wichtige Information zur Grundsteuer ab 2025

 


Aufgrund der ab 01. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke.

Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.

Die bisher festgesetzte Grundsteuer verliert zum 31.12.2024 ihre gesetzliche Grundlage und gilt per Gesetz als aufgehoben. Einer Aufhebung der bisher gültigen Grundsteuerbescheide bedarf es somit nicht.

Zu Beginn des neuen Jahres erhalten Sie neue Grundsteuerbescheide.

Bitte entrichten Sie die neue Grundsteuer ausschließlich in festgesetzter Höhe und zu den im Bescheid angegebenen Fälligkeitsterminen.

Bei einem bereits erteilten SEPA-Lastschriftmandat wird die Gemeindeverwaltung die Grundsteuern zum entsprechenden Fälligkeitstermin abbuchen.

Sollten Sie einen Dauerauftrag mit einem Kreditinstitut haben, ändern bzw. löschen Sie diesen entsprechend des neuen Grundsteuerbescheides ab 01.01.2025.

Falls Sie zu Anfang des Jahres keinen neuen Grundsteuerbescheid von der Gemeindeverwaltung erhalten (betrifft die Fälle, wo das Finanzamt noch keinen neuen Messbetrag für die Grundsteuer festgesetzt hat) warten Sie bitte ab, bis Ihnen die Festsetzung der neuen Grundsteuer per Grundsteuerbescheid bekannt gegeben wird.