Der Abwasserzweckverband Olbernhau gibt bekannt:

 


dass in Neuhausen, Cämmerswalde, Rauschenbach, Neuwernsdorf und Deutschgeorgenthal

alle abflusslosen Fäkaliengruben und teilbiologischen Kleinkläranlagen entsorgt werden, welche nach den Bestimmungen der Entsorgungssatzung des Abwasserzweckverbandes Olbernhau der Entsorgungspflicht unterliegen. Die Entsorgung des Inhaltes aus abflusslosen Sammelgruben und des Schlammes aus vollbiologischen Kleinkläranlagen erfolgt nach Bedarf bzw. entsprechend dem Wartungsprotokoll. Die Entsorgungssatzung des Abwasserzweckverbandes Olbernhau liegt zur Einsichtnahme in unserem Kundenbüro Am Alten Gaswerk 1 in Olbernhau und darüber hinaus in der Gemeindeverwaltung Neuhausen aus. Der Bedarf etwaiger zusätzlicher Entsorgungen von abflusslosen Fäkaliengruben kann rechtzeitig beim Abwasserzweckverband Olbernhau angemeldet werden. Hierfür stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Geschäftszeiten unter der Telefonnummer 037360 – 660033 zur Verfügung. Bitte gewähren Sie den Zutritt zu den Grundstücken. Bei vergeblicher Anfahrt des Objektes durch das Entsorgungsunternehmen werden die entstandenen Kosten in geeigneter Form dem betreffenden Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt. In dringenden Fällen ist eine Terminvereinbarung innerhalb des Entsorgungszeitraums möglich unter Tel.: 03735/914523.