06.06.2026
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik Cämmerswalde an der Talsperre“ sowie der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuhausen/Erzgeb.
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen/Erzgeb. hat in seiner Sitzung vom 17.06.2026 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik Cämmerswalde an der Talsperre“ und den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuhausen/Erzgeb. (alle Unterlagen Stand 04/2026) gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ziel der Flächennutzungsplanänderung und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Sondergebietes im Ortsteil Cämmerswalde an der Talsperre Rauschenbach für die Errichtung und den Betrieb einer Agri-PV-Anlage. Die beiden Planverfahren werden parallel geführt.
Die Beteiligungsfrist läuft in der Zeit vom 13.07.2026 bis 14.08.2026.
Während dieser Zeit können die Planungsunterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Neuhausen/Erzgeb. unter www.neuhausen.de sowie über das zentrale Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.
27.04.2026
Die Gemeinde Neuhausen beabsichtigt, eine Planung des Ortszentrums zur Umgestaltung des Bahnhofsareals in einen Festplatz mit Bühne zu veranlassen.

