Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde zu Grund- und Hundesteuer

Grundsteuer:

Wir möchten darauf hinweisen, die jährliche schriftliche Zustellung der Grundsteuer- sowie der Hundesteuerbescheide aus Kostengründen entfällt. Ein schriftlicher Einzelbescheid wird nur dann zugestellt, wenn eine Änderung eingetreten ist.

Ab dem Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntgabe beginnt die einmonatige

Einspruchs- und Widerspruchsfrist.

Fälligkeiten:

Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Kleinbeträge unter 15,34 € sind jeweils am 15. August fällig.

Bei einem Jahresbetrag unter 30,68 € werden die Fälligkeiten auf den 15. Februar und 15. August je zur Hälfte der jährlichen Forderung festgesetzt.

Auf Antrag kann die Grundsteuer auch am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag muss spätestens bis zum 30. September eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.

Die I. Rate der Grundsteuer für das Jahr 2023 ist am 15. 02. 2023 fällig. Die Höhe der Rate ist aus dem letzten Grundsteuerjahresbescheid bzw. dem letzten Grundsteueränderungsbescheid ersichtlich.

Grundsteuerpflichtige, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, möchten bitte die Raten pünktlich zum Fälligkeitstermin überweisen.

Bei verspäteter Zahlung werden Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben.

Hundesteuer:

Die Hundesteuer für 2023 ist am 15. Februar 2023 fällig.

Wir bitten, falls Sie nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, um termingerechte Überweisung.

Bei verspäteter Zahlung werden auch hier Mahngebühren erhoben.