Öffentliche Bekanntmachung – vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik an der Talsperre Cämmerswalde“ und 2. Flächennutzungsplanänderung

 


Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. I BauGB zum
Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ,,Sondergebiet
Photovoltaik an der Talsperre Cämmerswalde“ in Cämmerswalde, Gemeinde Neuhausen, Erzgeb. und der 2. FIächennutzungsplanänderung der Gemeinde Neuhausen/Erzgeb.


Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen/Erzgeb. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.09.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ,,Sondergebiet Photovoltaik an der Talsperre Cämmerswalde“ und damit verbunden auch die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuhausen/Erzgeb. im Bereich der Talsperre in Cämmerswalde gemäß § 2 Abs. ü BauGB beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes und der FlächennutzungspIanänderung ist die Schaffung der bauplanungsrechtIichen Voraussetzungen für die Errichtung von Anlagen zur Nutzung der Solarenergie in der Gemeinde. Die beiden Verfahren werden parallel geführt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes geht aus Abbildung 1 hervor. Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuhausen/Erzgeb. kann aus Abbildung 2 entnommen werden.

Die Planungsunterlagen (Stand 06/2023) zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
,,Sondergebiet Photovoltaik an der Talsperre Cämmerswalde“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und textlichen Festsetzungen (Teil B), sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht, liegen zusammen mit den Planungsunterlagen zum Vorentwurf der 2. Flächennutzungsplanänderung (ebenfalls Stand 06/2023), bestehend aus der Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom
11.09.2023 bis 13.10.2023
in der Gemeindeverwaltung Neuhausen/Erzgeb., Bahnhofstraße 12, 09544 Neuhausen, 1. Etage,
Zimmer 107, während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten
Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die vollständigen Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde unter www.neuhausen.de sowie über das zentrale Landesportal Bauleitplanung unter www.buerqerbeteiliqunq.sachsen.de einsehbar.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den beiden Verfahren
schriftlich oder, während der o. g. Auslegungszeiten, mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Nachbargemeinden sowie die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und nach § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB ebenfalls frühzeitig zur Äußerung aufgefordert.

Download der Unterlagen:

Planzeichnung 2. Änderung FNP Neuhausen 06/23

Begründung und Umweltbericht 2. Änderung FNP Neuhausen

Planzeichnung B-Plan PV Cämmerswalde 06/23

Begründung und Umweltbericht B-Plan PV Cämmerswalde 06/23